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AGB

 

  1. Inhalt dieser AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wihop GmbH & Co KG, Im Zollhafen 18, 50678 Köln, Deutschland (nachfolgend „wir“ oder „uns“ genannt) sind die rechtliche Grundlage für Ihre Buchung eines Produktes über die Wihop-Website („wihop.de“).

  1. Reservierung Ihres Autos bei uns

2.1. Zweck des Vorbehalts

Wihop stellt Ihnen das gebuchte Fahrzeug im Rahmen der angebotenen Mobilitätslösung gegen einen monatlichen Festbetrag zur Verfügung. Weiterhin sind in diesem monatlichen Festpreis die Kosten für die Zulassung des ausgewählten Fahrzeugs bei Wihop, die jährliche Haftpflichtversicherung, die Kfz-Steuer, die Funkkosten, die Wartung und die Verschleißreparaturen und Inspektionen zu den folgenden Bedingungen („Mobilitätspaket“) enthalten, die von Wihop übernommen werden.

  • Wer kann buchen?

Sie können das Mobilitätspaket bei uns als natürliche oder juristische Person an Ihrem Wohn- oder Arbeitsort in der Bundesrepublik Deutschland buchen.

  • Ihr Buchungsbedarf

Die von Wihop auf der Website und in der App angebotenen Mobilitätspakete sind keine verbindlichen Angebote. Sie geben ein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB ab, indem Sie den verbindlichen Buchungsbutton bestätigen, im Rahmen Ihrer Buchung den Preis des gewünschten Mobilitätspakets angeben oder uns ein von Wihop bereitgestelltes Buchungsformular („Buchungsanfrage“) unterschrieben per E-Mail zusenden.

  • Abschluss des Vertrages

Nach Einreichung der Buchungsanfrage senden wir Ihnen eine Bestätigung der Buchungsanfrage, die keine Annahme der Buchungsanfrage darstellt. Wir führen dann eine interne Kreditprüfung auf der Grundlage der von Ihnen vorgelegten Einkommensnachweise durch und prüfen Ihre Kreditwürdigkeit bei einer Kreditauskunftei („Kreditprüfung“). Nach Prüfung Ihrer Bonität informieren wir Sie per E-Mail über die verbindliche Annahme Ihres Buchungswunsches („Buchungsbestätigung“); erst dann kommt der Vertrag über das von Ihnen gebuchte Mobilfunkpaket zustande („Buchungsvertrag“). Es liegt in unserem Ermessen, den Abschluss eines Buchungsvertrags abzulehnen. Wenn wir Ihnen eine Buchungsbestätigung zusenden, gelten ausschließlich unsere AGB, auch wenn Ihr Verzicht auf die AGB Ihrer Buchungsanfrage beigefügt ist, selbst wenn wir Ihrem Verzicht nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

  • Identitätskontrollen und Bedingungen

Wir bieten Ihnen ein Fahrzeugpaket und ein Fahrzeug zu den folgenden Bedingungen an:

  1. Erfolgreiche Identifizierung durch das von Wihop und Wihop eingeführte Legalisierungsverfahren.
  2. Das Bestehen einer Fahrprüfung zum Nachweis des erforderlichen Führerscheins, und falls aus Kreditgründen erforderlich, die Zahlung einer Kaution.
  • Ausschluss des Widerrufsrechtes

Bei Buchungsverträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z.B. Wihop-Applikation, Website, E-Mail, Fax oder Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht im Sinne von § 312 Abs. 2 Nr. 9 BGB. Der Vertrag kann gegen eine Stornierungsgebühr in Höhe einer Monatsrate bis 2 Wochen vor Lieferung/ Abholung des Fahrzeuges widerrufen werden. Sollte eine Lieferung vereinbart sein, werden diese Kosten ebenfalls bei einer Stornierung fällig. Eine Stornierung erfolgt ausschließlich via E-Mail an kontakt@wihop.de . 

  1. Verpflichtungen

3.1. Wer darf das Auto fahren?

3.2. Was sind meine Pflichten als Fahrer?

Wihop-Regeln

Wihop gestattet den folgenden Personen ein Auto zu fahren.

  1. Ein Kunde, der eine Partei des Buchungsvertrags ist („Partei“).
  2. Ein autorisierter Fahrer, der Wihop bekannt ist und von Ihnen ernannt wurde.
  3. Eine dritte Partei, die Wihop nicht bekannt ist.

Die folgenden Bestimmungen gelten für die Kategorien von Antragstellern und deren Anforderungen.

  • zugelassene Beförderer

Sie, der Auftragnehmer und die im Buchungsvertrag genannte Person („autorisierter Fahrer“) dürfen den Mietwagen fahren. Wihop kann eine zusätzliche Gebühr für einen autorisierten Fahrer als Teil der Buchung erheben.

  • Zugelassene Dritte

Sie und Ihr autorisierter Fahrer können das Fahrzeug an einen Verwandten ersten Grades (z. B. Elternteil, Kind), Ehepartner oder Lebensgefährten („autorisierter Dritter“) für private Fahrten verleihen, sofern dieser denselben Wohnsitz (eingetragene Adresse) hat wie Sie oder Ihr autorisierter Fahrer. Wifop behält sich das Recht vor, dem zugelassenen Dritten zum Zeitpunkt der Buchung eine zusätzliche Gebühr zu berechnen. Das ist wichtig: Andere Personen als Sie, Ihr autorisierter Fahrer und der autorisierte Dritte dürfen das Fahrzeug nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung benutzen. Wihop kann eine zusätzliche Gebühr erheben.

  • Persönliche Anfragen

Im Rahmen des Vertrages dürfen der Kunde, der autorisierte Fahrer und der autorisierte Dritte das Fahrzeug nur fahren, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

  1. Der Kunde erfüllt das im Buchungsvertrag angegebene Mindestalter und ist unter 75 Jahre alt.
  2. Der Kunde ist im Besitz eines in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Führerscheins, der dem gebuchten Fahrzeug entspricht, und erfüllt alle im Führerschein genannten Bedingungen und Auflagen (falls zutreffend), 5.
  • Ihre Haftung gegenüber zugelassenen Fahrern und Dritten.

Sie dürfen das Fahrzeug nicht übergeben, wenn eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt, ist:

  1. Sie dürfen das Fahrzeug nur übergeben, wenn der zugelassene Fahrer oder der Dritte die folgenden Bedingungen erfüllt und über seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen unterrichtet wurde.
  2. Im Besitz einer in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnis für das angebotene Fahrzeug ist und dies durch Vorlage des Führerscheins nachweisen kann.
  3. Die Altersgrenzen einhält.
  • Allgemeine Pflichten des Kunden

Sie müssen uns unverzüglich über eine der folgenden Situationen informieren.

  1. den Entzug Ihres Führerscheins oder
  2. Ihnen der Führerschein entzogen wurde, oder
  3. die Beschlagnahme Ihres Führerscheins; oder
  4. den Entzug des Führerscheins.

Sie oder der Fahrer des Fahrzeugs, für das der Führerschein gilt, dürfen das Fahrzeug nicht führen oder dem Fahrer des Fahrzeugs, für das der Führerschein gilt, das Fahrzeug nicht überlassen. Sie müssen uns unverzüglich benachrichtigen und uns auf Anfrage jederzeit folgende Informationen zur Verfügung stellen:

  1. Jede Änderung Ihrer Kontaktdaten (Name, Firmenname, Adresse, Bankverbindung).
  2. Jede Änderung der Daten des zugelassenen Fahrers.
  3. Jede wesentliche Verschlechterung Ihrer Einkommenssituation, die Ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet.
  4. Die Identität (einschließlich der Kontaktdaten) eines Dritten, der zum Führen oder Transportieren des Fahrzeugs berechtigt ist.

Datenschutz: www.Wihop.com/datenschutz

  1. Buchung

4.1. Was genau enthält die Buchung?

  • Auswahl eines Fahrzeugs
    Wenn Sie eine Buchungsanfrage stellen, können Sie das Fahrzeugmodell auswählen, dessen Konfiguration im Rahmen Ihres Mobilitätspakets angegeben wird. Gegen eine monatliche Gebühr können wir Ihnen Sonderausstattungen anbieten, die wir Ihnen bei Verfügbarkeit zeigen.
  • Anmeldung des Fahrzeugs


Für einen im Reservierungsvertrag vereinbarten monatlichen Festbetrag kaufen wir das reservierte Fahrzeug als Neu- oder Gebrauchtfahrzeug und melden es auf Ihre Kosten bei Wihop an. Den ersten Teil der Zulassungsbescheinigung erhalten Sie spätestens bei der Rückgabe Ihres Fahrzeugs.

  • Wihop übernimmt Ihre Kosten


Wir erbringen die folgenden Dienstleistungen gegen eine feste monatliche Gebühr, deren Kosten von Wihop gemäß den vorliegenden Bedingungen getragen werden:

  1. Kosten für die Wartungs- und Verschleißreparaturen und Inspektionen gemäß den Service- und Inspektionsvorgaben des Herstellers,
  2. Kosten für die Inspektion
  3. Kosten für den Reifenwechsel und die ganzjährige Bereifung durch wintertaugliche Allwetterreifen.
  4. Kfz-Steuer
  5. Rundfunkgebühren
  6. Kosten der Jahresprämie für die Haftpflichtversicherung
  • Laufende Kosten für den Halter

Die Kosten liegen in Ihrer Verantwortung und sind nicht in der monatlichen Pauschale enthalten:

  1. Betriebsflüssigkeiten aller Art (z.B. Kraftstoffe und Ladestrom, Öl, AdBlue, Scheibenwaschwasser),
  2. Nutzungsgebühren (z. B. Maut)
  3. Bußgelder und Strafen (z. B. für Verkehrsverstöße)
  4. Reinigung und Pflege des Fahrzeugs
  • Zusatzkilometer

Wenn Sie mehr Kilometer fahren, als während des Buchungszeitraums verfügbar sind, müssen Sie eine zusätzliche Gebühr zahlen von 0.35 Euro pro Mehrkilometer (inklusive Mehrwertsteuer). 

Wichtig: Wenn Sie sich für die Lieferung statt für die Abholung entscheiden, wird der Kilometerstand am Abholort zugrunde gelegt. Dadurch werden die gefahrenen Kilometer von den gefahrenen Kilometern abgezogen. Dies gilt auch, wenn Sie uns bitten, das Fahrzeug abzuholen, wenn Sie es abgeben. In diesem Fall wird das Kilometergeld zum Zeitpunkt der Abholung ebenfalls von der Kilometerpauschale abgezogen.

Wichtig: Sollten die vereinbarten Kilometer um mehr als 10% überschritten werden ist der/die Kund*in verpflichtet, uns innerhalb von 3 Arbeitstagen dies mitzuteilen. Wir behalten uns vor über die Zusatzkilometer eine Zwischenrechnung zu schreiben, welche innerhalb von 5 Tagen zur Zahlung fällig ist. Weiterhin behalten wir uns vor bei Überschreitung der Kilometer von über 10% den Vertrag fristlos zu kündigen.

  • Fahrzeugzubehör und Dokumenten verloren


Wenn Teile oder Dokumente des Fahrzeugs während der Buchung verloren gehen oder beschädigt werden, müssen Sie dies sofort melden. Entschädigung. Wir sorgen für Ersatz und vereinbaren bei Bedarf einen Termin für eine Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe. Wenn Sie für den Verlust eines Fahrzeugteils oder -dokuments verantwortlich sind, stellen wir Ihnen in der Regel die tatsächlichen Kosten zuzüglich des Entschädigungsbetrags (einschließlich MwSt.) gemäß der in diesen Allgemeinen Bedingungen festgelegten Gebührenordnung in Rechnung, es sei denn, Sie können nachweisen, dass der Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Erstattung einer festen Entschädigung: Wir behalten uns das Recht vor, die Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs oder der Dokumente zu einem festen Satz (ohne MwSt.) gemäß den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen zu erstatten, es sei denn, Sie können nachweisen, dass der Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

  • Versicherungsschutz und zusätzliche Kosten


Eine Haftpflichtversicherung ist für alle gebuchten Fahrzeuge immer vorhanden. Die Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist auf 100 Millionen Euro begrenzt, wobei der Höchstbetrag 15 Millionen Euro pro Opfer beträgt. Sie müssen für jeden Schadensfall die erforderliche Selbstbeteiligung entrichten und alle in unserer Police festgelegten Schadensverfahren einhalten (siehe Abschnitt G „Schadensfälle – was ist zu tun und worauf ist zu achten“). Entschädigung Im Falle eines Teil- oder Totalschadens behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die vereinbarte Selbstbeteiligung in Rechnung zu stellen und Ihren Schaden ohne Entschädigung zu regulieren. Die Selbstbeteiligung liegt bei einem monatlichen Rechnungswert von unter 1000€ netto bei 500€. Wenn der monatliche Rechnungswert über 1000€ netto ist, liegt die Selbstbeteiligung bei 1000€. Ihre Zahlungsverpflichtung ist in jedem Fall auf die vereinbarte Selbstbeteiligung pro Schadensfall begrenzt. Liegt die Schadenssumme unter der Selbstbeteiligung, ist der zu zahlende Betrag auf die Schadenssumme begrenzt. Es gelten die Bedingungen der Kfz-Haftpflichtversicherung des jeweiligen Versicherers, die wir Ihnen mitteilen. Für die Zahlung der Prämie ist der Versicherungsnehmer verantwortlich.
 

  • Versicherung: Wann und wann nicht?


Schäden, die von Ihnen, dem Fahrer des Fahrzeugs oder einem zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigten Dritten vorsätzlich verursacht wurden („Schäden“), sind nicht versichert. Wurde der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, so kann die Entschädigung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt werden („Entschädigungskürzung“). Wenn Sie beweisen können, dass keine grobe Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit vorlag, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

  • Ersatzfahrzeuge

Das Auto wird so lange genutzt, bis ein Ersatzfahrzeug verfügbar ist. Wenn der Fehler so gravierend ist, dass das Fahrzeug fahruntauglich bzw. Verkehrsunsicher ist und ein Weiterfahren vom Hersteller nicht empfohlen wird, dann gibt es folgende Lösung. Sollte der Fall eintreten, dann hat der Kunde ein Recht auf Schadensersatz in Höhe der Miete für die Zeit in der er das Fahrzeug nicht nutzen konnte. Sollte ein Ersatzfahrzeug in gleicher Klasse zur Verfügung stehen, dann wird dieser schnellstmöglich beim ausliefernden Händler bereitgestellt und muss als Ersatzfahrzeug so lange akzeptiert werden, bis das ursprünglich gemietete Fahrzeug repariert wurde. Sollte kein Fahrzeug in einer angemessenen Zeit (3 Wochen) gefunden werden, dann steht beiden Parteien frei den Vertrag vorzeitig zu beenden. Eine Reparatur mit einer Dauer von 7 Werktagen ist zumutbar und muss vom Mieter abgehandelt werden. Hierfür besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Weiter besteht eine Schadenminderungspflicht und Schäden müssen sofort gemeldet werden. Sollte ein Kunde bei einer Reparatur Anspruch auf die Mobilitätsgarantie des Herstellers haben, so ist er verpflichtet diese zu nutzen. Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug über den Vermieter fällt damit aus.

  1. Übergabe
  • Überführung des Fahrzeuges

Der Kunde wird über die Verfügbarkeit des bestellten Fahrzeugs informiert und der Liefertermin und -ort wird mit dem Kunden vereinbart.

Soweit im Buchungsvertrag nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde das Fahrzeug zum vereinbarten Liefertermin am angegebenen Lieferort in der Bundesrepublik Deutschland auf eigene Kosten abzuholen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, das Fahrzeug durch uns anliefern zu lassen, muss uns jedoch vorher informieren und eine zusätzliche Anlieferungsgebühr zahlen.

  • Ablauf und Voraussetzungen der Fahrzeugübergabe


Der Kunde oder eine von ihm zur Annahme des Fahrzeugs bevollmächtigte Person muss am Auslieferungsort oder zum Zeitpunkt der Auslieferung
eine Auslieferungsbestätigung anfordern (schriftlich oder elektronisch über ein von Wihop bereitgestelltes mobiles Endgerät).

Einen gültigen Führerschein.

Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Aus diesem Dokument muss jedoch auch die aktuelle Adresse der Person hervorgehen, die das Fahrzeug abholt.

WICHTIG: Sie müssen das Original des Führerscheins und des Personalausweises vorlegen. Wenn Sie diese nicht vorlegen, können wir Ihr Fahrzeug nicht ausliefern.

  • Termin

Wir vereinbaren mit Ihnen einen Liefertermin für das von Ihnen gebuchte Fahrzeug.

  • Fahrzeug Rückgabe

Nach Ablauf dieser Frist vereinbaren wir mit Ihnen den Zeitpunkt und den Ort der Rückgabe des Fahrzeugs in der Bundesrepublik Deutschland. Wird kein Rückgabeort vereinbart, muss das Fahrzeug an dem im Buchungsvertrag angegebenen Lieferort zurückgegeben werden.

Zu beachten! Die Rückgabe kann nur zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr, Montag bis Freitag, erfolgen.

Sofern im Buchungsvertrag nicht anders angegeben, muss das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt auf Ihre Kosten am Rückgabeort angeliefert werden.

Gegen eine zusätzliche Gebühr können wir das Fahrzeug in Ihrem Namen abholen, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Wichtig: Das Fahrzeug muss mit allem Zubehör und innen und außen gereinigt zurückgegeben werden. Bei reinen Elektrofahrzeugen muss das Fahrzeug außerdem mit mindestens 60 % seiner Ladung zurückgegeben werden. 

  • Wenn wir nicht liefern oder abholen 
  • das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe nicht von Ihnen oder Ihrem Vertreter abgeholt worden ist; oder
  • wir nicht in der Lage sind, das Fahrzeug an Sie oder Ihren Vertreter zu liefern, weil die Lieferbedingungen nicht erfüllt wurden; oder
  • das Fahrzeug nicht abgeholt wird („Logistikfehler“). werden wir mit Dir einen Ersatztermin zur Anlieferung oder Abholung vereinbaren.

Ein alternativer Liefer- oder Abholtermin wird mit Ihnen vereinbart.

Im Falle eines von Ihnen zu vertretenden logistischen Versagens stellen wir Ihnen die Kosten gemäß diesen AGB in Rechnung (siehe L. Zusammenfassung der Kosten), es sei denn, Sie weisen nach, dass wir keinen Schaden verursacht haben oder dass der entstandene Schaden wesentlich geringer ist. Unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben davon unberührt. Wir behalten uns vor, anstelle des Festpreises die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu verlangen.

  • Funk- und Navigationssystemdaten


Die eingegebenen Navigationsdaten sowie Informationen über die angeschlossenen Geräte und deren Nutzung werden normalerweise im Radiosystem des Fahrzeugs gespeichert. Wenn Sie die gespeicherten Daten löschen möchten, tun Sie dies bitte gemäß der Bedienungsanleitung und vor der Rückgabe des Fahrzeugs.

  • Rückgabe und Schadensabrechnung


Das Fahrzeug wird am Übergabeort von unseren Fachleuten oder einem von uns beauftragten Dritten begutachtet.

Eventuelle Schäden oder fehlende Teile werden im Inspektionsbericht vermerkt und bestätigt. Wenn Sie oder Ihr Vertreter mit den Ergebnissen nicht einverstanden sind, muss dies im Bericht vermerkt werden.

Wenn die Inspektion ein Problem mit dem Fahrzeug ergibt:

  1. ist es nicht gebrauchs- und verkehrstauglich im Sinne der im Vertrag festgelegten Fahreigenschaften
  2. es nicht mit allen Schlüsseln, Dokumenten und Zubehörteilen an uns zurückgegeben wurde
  3. das Fahrzeug Mängel oder Schäden aufweist, die nicht auf normales Alter oder vertragsgemäße Abnutzung zurückzuführen sind
  4. das Fahrzeug nicht den HSE-Vorschriften entspricht
  5. es offensichtlich ist, dass die erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten nicht durchgeführt worden sind.
  6. Der Kunde haftet für alle verursachten Schäden, es sei denn, der Schaden ist auf sein Verschulden zurückzuführen.
  7. Dieser Vertrag umfasst nicht die Verpflichtung zum Ersatz von Gebrauchsspuren oder Schäden, die zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs im Rahmen des Übergabeverfahrens vorhanden waren.
  8. Sonderreinigungskosten: wenn bei der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt wird, das im Fahrzeug geraucht worden ist.
  9. Das Fahrzeug außerhalb des Rahmens des Vertrages geschmiert wurde.
  10. Geruchsbeeinträchtigungen gegeben sind,
  • Zu beachten! -> Der Kunde trägt die Kosten für die zur Behebung der Situation notwendige Sonderreinigung gemäß dem in diesen AGB vereinbarten Zeitplan. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde nachweist, dass dem Unternehmen kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wenn die Reinigungskosten die Pauschale übersteigen, sind wir berechtigt, die tatsächlichen Reinigungskosten zu berechnen.
  1. Regeln für das Fahrzeug 

Das Fahrzeug in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu benutzen.

Der Kunde verpflichtet sich:

  1. Behandeln Sie das Fahrzeug vorsichtig und in Übereinstimmung mit der Betriebsanleitung.
  2. Halten Sie das Fahrzeug in einem sicheren und seetüchtigen Zustand.
  3. das Fahrzeug nicht für andere als die im Vertrag genannten Zwecke zu verwenden.
  4. Verriegeln Sie das Fahrzeug immer ordnungsgemäß.
  5. Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, die dem Fahrzeughalter auferlegt werden.
  6. keine technischen oder optischen Veränderungen am Fahrzeug OHNE unsere vorherige schriftliche Zustimmung vorzunehmen.
  7. Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet.
  8. Wenn wir schriftlich zugestimmt haben, technische oder optische Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen (z.B. an der Verpackung), muss das Fahrzeug bei der Übergabe an uns wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, es sei denn, wir haben etwas anderes vereinbart. Für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäßes Entfernen der Folie entstehen, haftet der Kunde, es sei denn, er hat diese Schäden zu vertreten. 

Methoden, bei denen das Fahrzeug nicht verwendet werden darf:

  1. für Fahrzeugprüfungen oder Fahrsicherheitstrainings!
  2. Für die gewerbliche Beförderung von Personen oder Gütern!
  3. Für journalistische Zwecke!
  4. Zur kostenlosen Vermietung oder Ausleihe, einschließlich Carsharing!
  5. Für die Begehung einer Straftat, auch wenn die Straftat nur nach dem Recht des Ortes, an dem sie begangen wurde, strafbar ist!
  6. Für den Transport von leicht entzündlichen, giftigen oder anderen gefährlichen Stoffen!
  7. Für den Motorsport!

Internationale Reisen

Das in diesem Fall gebuchte Fahrzeug darf außerhalb Deutschlands in folgenden Ländern genutzt werden: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Island, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Vereinigtes Königreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei. Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. Gegen einen Aufpreis kann das Fahrzeug auch in GB gefahren werden. Dies muss vor Antritt der Reise via E-Mail angefragt werden. 

Überweisungen in Länder, die hier nicht aufgeführt sind, sind ausdrücklich verboten und werden nur von Fall zu Fall mit unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung genehmigt.

Eine ununterbrochene Verwendung im Ausland ist nicht länger als 8 Wochen zulässig.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Reisen ins Ausland die für das jeweilige Land erforderlichen Dokumente und Schutzausrüstungen mitführen müssen.

Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs, wenn es unbrauchbar wird, sind Sie für alle Kosten verantwortlich, die Ihnen bei Ihrer Rückkehr aus dem Ausland aufgrund eines solchen Schadens entstehen (es sei denn, Sie haben diese Kosten nicht zu vertreten). 

Wartung und Instandhaltung

Das Unternehmen

  1. die Durchführung von Wartungs- und Verschleißreparaturen, Inspektionen und allgemeinen Überprüfungen in einer ausgewiesenen Werkstatt in Ihrer Nähe auf unsere Kosten, nachdem wir Sie zuvor informiert und Ihnen das Fahrzeug gezeigt haben; und
  2. das Fahrzeug in Übereinstimmung mit der Betriebsanleitung zu betreiben; und
  3. Bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeugs ist der Nutzer dafür verantwortlich, das Fahrzeug rechtzeitig durch einen Fachmann nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) überprüfen zu lassen.
  4. alle von den elektronischen Systemen des Fahrzeugs stammenden Informationen über Wartung, Inspektion, Schäden oder Fehlfunktionen unverzüglich zu melden.
  5. informieren Sie uns unverzüglich über Störungen der Fahrtauglichkeit, der Betriebssicherheit oder Schäden, damit wir sofortige Werkstattmaßnahmen ergreifen und Ihnen ein sicheres und zuverlässiges Fahrzeug zur Verfügung stellen können.
  6. Der Kunde behält sich das Recht vor, ohne vorherige Zustimmung nur die notwendigen Reparaturen durchzuführen, die technisch notwendig sind, um die Fahr- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs zu erhalten. Der Kunde muss uns so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, über den Abschluss der Notreparatur informieren.
  7. Wichtig: Alle Werkstattleistungen, die keine Notfälle sind, und alle Leistungen, die Sie selbst bestellt haben und die Wihop nicht in Ihrem Namen bestellt hat, sind nicht Teil Ihres Mobilitätspakets und werden von Wihop nicht erstattet.
  8. Wenn Sie Ihren Verpflichtungen gemäß dieser Klausel nicht nachkommen, haften Sie für alle entstandenen Schäden, einschließlich der Kosten für zusätzliche Reparaturen oder Wartung zu einem späteren Zeitpunkt; oder
  9. jede Wertminderung des Fahrzeugs; oder
  10. Verlust der Garantie des Herstellers und/oder Händlers.
  11. Wenn Sie nicht verantwortlich sind für

Vorlage des Führerscheins

Neben der erstmaligen Überprüfung Ihres Führerscheins bei der Übergabe behalten wir uns das Recht vor, mindestens alle sechs Monate anhand unseres Kontrollverfahrens zu überprüfen, ob Sie und alle zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigten Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Straßenverkehrsdelikte, Bußgelder und Strafen

Wenn Sie wegen eines Verkehrsdelikts mit einer Geldstrafe belegt werden, müssen Sie dafür sorgen, dass die erforderlichen Maßnahmen gegen die Aufsichtsbehörde ergriffen werden (z. B. die Übermittlung von Informationen über den Fahrer zum Zeitpunkt des angeblichen Verstoßes). Wir werden die Aufsichtsbehörde über Ihre mögliche Aussetzung informieren und die für das weitere Verfahren erforderlichen Informationen bereitstellen.

Zu beachten: Sie müssen alle Verwarnungen oder Bußgelder, die gegen Sie, autorisierte Fahrer oder Dritte verhängt werden, unverzüglich bezahlen.

Die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten durch Wihop und die damit verbundenen Verwaltungskosten werden Ihnen im Einzelfall gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Gebührenübersicht) in Rechnung gestellt, es sei denn, Sie können nachweisen, dass uns weniger oder keine Kosten entstanden sind. Wir entscheiden nach eigenem Ermessen, ob wir die Regulierungsbehörde im Voraus für Verwarnungs- und Bußgelder entschädigen, insbesondere im Falle von Verwarnungen, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden und aus Gründen der Zweckmäßigkeit in Ihrem Interesse. Sie tragen die Kosten für Ordnungswidrigkeiten, die von Ihnen, dem Fahrer oder einem zur Benutzung des Fahrzeugs berechtigten Dritten begangen werden.

  • Schadenersatz – was Sie tun und wissen müssen

Was im Falle eines Unfalls zu tun ist:

Sie müssen uns jeden Schaden SOFORT melden und das Fahrzeug NUR mit unserer Zustimmung zu reparieren:

  1. sich nach Kräften zu bemühen, den Versicherungsfall und den Umfang Ihrer Haftung für den Schadenfall gemäß diesen Bedingungen festzustellen.
  2. Sicherstellen, dass alle angemessenen Schritte unternommen werden, um den Schaden zu minimieren und Beweise zu sichern.
  3. Bei Schäden an Dritten und am Eigentum erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei, anstatt die Schuld zuzugeben.

OHNE Rücksprache mit uns geben wir keine Einzelheiten des Falles an die Versicherer der anderen Unfallbeteiligten weiter.

Bitte beachten Sie, dass Sie für den Schaden aufkommen müssen, wenn Sie fahrlässig Ihre Pflicht zur unverzüglichen Schadensmeldung verletzen.

  • Begleichung von Forderungen


Bitte beachten Sie, dass vor der Durchführung von Reparaturen nach einem Unfall:

  1. müssen wir über den Schaden und den Umfang der Reparaturarbeiten informiert werden (schaden@Wihop.com), und
  2. Sie müssen mit uns vereinbaren, ob eine fachliche Beratung erforderlich ist.

Wichtig: Alle Schäden am Fahrzeug, die von der Versicherung gedeckt sind, werden nur von uns repariert.

Wichtig: Die versicherungstechnische Abwicklung aller fahrzeugbezogenen Schäden erfolgt ausschließlich durch uns.

  • Ansprüche aus Schäden


Wir haben Anspruch auf Entschädigung durch Dritte oder deren Versicherer für Schäden am Fahrzeug. Sie müssen uns alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, insbesondere ein ausgefülltes Antragsformular.

Sie treten hiermit alle Ansprüche, die Sie gegen Dritte auf Ersatz von Schäden am Fahrzeug oder von Mietkosten aus dem Schadensfall haben, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

  1. Zahlung und Abrechnung

Die monatliche Gebühr ist am Fälligkeitstag zu entrichten. Die monatliche Gebühr wird im Buchungsvertrag festgelegt und ist ab dem vereinbarten Liefertermin zu zahlen, es sei denn, der vereinbarte Liefertermin wird durch Umstände, die Sie nicht zu vertreten haben, überschritten; in diesem Fall gilt der tatsächliche Liefertermin als Beginn der Rechnungsstellung. Die monatliche Gebühr für das Dienstleistungspaket, einschließlich Mehrwertsteuer, wird am 1. eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Andernfalls ist die monatliche Gebühr spätestens am dritten Werktag des Kalendermonats im Voraus zu entrichten. Anteilige Berechnung: Wird das Fahrzeug nicht am 1. des Monats übergeben, wird die Pauschalgebühr für den ersten und letzten Monat vor dem tatsächlichen Übergabetermin anteilig für den ersten und letzten Monat berechnet (Berechnungsgrundlage: 30 Tage = 1 Monat). Die erste Zahlung des vereinbarten Betrages (brutto) ist bei Abschluss des ersten Buchungsvertrages fällig. Wird der Buchungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen oder wird die Buchung geändert, wird die ursprüngliche Gebühr nicht erneut erhoben. 

  • Konten und Zahlungsbedingungen Zahlungsweise

Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch unseren Zahlungsanbieter Stripe oder auf Rechnung. Bei NSEPA-Lastschrift: Sie ermächtigen uns, die Anmeldegebühr, alle nachfolgenden Fahrzeugbuchungen und alle anderen von Ihnen zu zahlenden Gebühren gemäß dem Buchungsvertrag per SEPA-Lastschriftverfahren zu bezahlen. Sie ermächtigen uns, das SEPA-Lastschriftmandat zu nutzen, um die Anmeldegebühr, alle nachfolgenden Fahrzeugbuchungen und alle anderen von Ihnen zu zahlenden Gebühren in Übereinstimmung mit dem Buchungsvertrag zu bezahlen. Für den Fall, dass wir eine Lastschriftzahlung bis zur Höhe des belasteten Betrags zurückerstatten müssen, sind Sie verpflichtet, uns bestimmte Gebühren gemäß den Bestimmungen dieser AGB zu zahlen (siehe L. Gebühren). Wichtig: Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir unsere Rechnungen in vollem Umfang elektronisch an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse senden dürfen.

 Im Falle einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes behalten wir uns das Recht vor, die Preise der mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen, die in dem von der Änderung des Mehrwertsteuersatzes betroffenen gebuchten Mobilfunkpaket enthalten sind, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu ändern.

  1. Wihop´s Haftung
  • Höhere Gewalt: unvorhersehbare, unvermeidbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die uns ganz oder teilweise an der Erfüllung unserer Verpflichtungen hindern und uns von der Einhaltung von Fristen entbinden, insbesondere Krieg, Terroranschlag, Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmung, Streik, rechtmäßige Aussperrung. Begrenzung der Haftung.
  • Bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 
  • Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit beruhen und mit denen keine Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit verbunden ist, ist unsere Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. 
  • Der Mieter darf das Fahrzeug nicht verpfänden, belasten oder anderweitig veräußern.
  • Zurückbehaltungsrecht: Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur entstehen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  • Haftung: Sie können Ansprüche und sonstige Rechte aus Ihrem Vertragsverhältnis mit uns nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abtreten. Wir behalten uns das Recht vor, Forderungen aus unserem Vertragsverhältnis zu Refinanzierungs- oder anderen Zwecken abzutreten.
  • Besichtigungsrecht: Wir und Dritte, mit denen wir Verträge abschließen, haben das Recht, das gelieferte Fahrzeug jederzeit während der normalen Arbeitszeiten und nach vorheriger Anmeldung zu besichtigen. Zu diesem Zweck muss der Kunde der Gesellschaft auf Anfrage den Standort des Fahrzeugs mitteilen.
  • Vertragsannahme: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Wihop 1 GmbH & Co KG oder die Wihop 2 GmbH & Co KG in unserem Namen einen Vertrag mit dem Kunden abschließt und alle Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen und dem Reservierungsvertrag übernimmt. Beide Unternehmen werden zu Finanzierungszwecken direkte Tochtergesellschaften des Unternehmens sein. Wir werden Ihnen schriftlich mitteilen, welche der beiden Tochtergesellschaften der Gesellschaft Ihr Vertragspartner sein wird. Wir haben mit diesen beiden verbundenen Unternehmen einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, und unabhängig davon, welches Unternehmen Ihr rechtlicher Vertragspartner ist, sind wir, Wihop, für die Erfüllung Ihres Vertrags verantwortlich. Daher bleiben alle von uns angebotenen Dienstleistungen unverändert. In jedem Fall wird Wihop Ihr Ansprechpartner bleiben.
  • Sind Sie Kaufmann oder eine juristische Person, die einen Reservierungsvertrag abgeschlossen hat, ist das Gericht in München zuständig.
  1. Dauer und Erlöschen der Buchung
  • Mindestdauer der Reservierungsvertrag hat eine in der Reservierung angegebene Mindestdauer, die ohne Einschränkung über die Mindestdauer hinaus verlängert werden kann. Wird jedoch die vereinbarte Lieferfrist aufgrund von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, überschritten, so gilt die tatsächliche Lieferfrist als Beginn der Mindestfrist. Es gibt keine Möglichkeiten der Stornierung nach einer verbindlichen Buchung oder Reservierung. 
  • Kündigungsfrist Wihop und der Kunde können diesen Buchungsvertrag mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum Ende der Mindestlaufzeit schriftlich kündigen. Wurde eine andere Vereinbarung über die Kündigungsfrist getroffen, so ist diese Vereinbarung maßgebend.
  • Stillschweigende Verlängerung: Die stillschweigende Verlängerung eines gekündigten Buchungsvertrags ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen das Fahrzeug nach Ablauf des Vertrags verspätet zurückgegeben wird. Artikel 545 des Zivilgesetzbuches findet keine Anwendung.
  • Verspätete Rückkehr. Bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs gelten Ihre Verpflichtungen aus dem Mobilitätsvertrag entsprechend. Zusätzliche Kosten, die uns durch die verspätete Rückgabe entstehen („Zusatzkosten“), werden gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, sie sind auf Ihr Verschulden zurückzuführen. Zusatzkosten: Verzögert sich die Rückgabe des Fahrzeugs durch Ihr Verschulden, berechnen wir Ihnen für jeden Tag, der zwischen dem vereinbarten Rückgabetermin und der tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs verstreicht, Zusatzkosten gemäß den Sätzen in dieser Beförderungsbedingungen (siehe L. Kosten), es sei denn, Sie können nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden vorliegt. Nichtabholung des Fahrzeugs: Wenn der Mieter damit einverstanden ist, dass der Logistikdienstleister das Fahrzeug im Rahmen der Rückgabe abholt, sind die Kosten für die Nichtabholung des Fahrzeugs, für die der Mieter gemäß Artikel 5 E.A. verantwortlich ist, in der Gebührenordnung dieser AGB enthalten (siehe L. Gebührenordnung).
  • Außerordentliche Kündigung das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird durch die Gründe nicht berührt und die Kündigung ist nicht zwingend. Wichtige Gründe für eine außerordentliche fristlose Kündigung durch Wihop liegen insbesondere in den folgenden Fällen vor dem Preis der Pauschalpreise oder ein kleiner Teil davon zweimal hintereinander nicht gezahlt wurde, oder zwei Monate des Pauschalpreises seit mehr als zwei Tagen nicht bezahlt wurden.
  • Wenn Sie als nutzungsberechtigter Fahrer oder ein nutzungsberechtigter Dritter unsere Rechte durch Nichtbeachtung und Gefährdung des überlassenen Fahrzeugs (insbesondere durch Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen) schwerwiegend verletzt haben und dieses Verhalten nach Ihrer Unterrichtung fortgesetzt wird.
  • Sie bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen haben und es uns nicht zugemutet werden kann, den Vertrag bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bis zu seiner Beendigung fortzusetzen; oder o Sie den zu viel gezahlten Betrag trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist bezahlt haben; oder
  • Ihre finanzielle Lage hat sich so verschlechtert oder wird sich voraussichtlich so verschlechtern, dass Sie nicht in der Lage sind, den Vertrag unter den eingetretenen oder zu erwartenden Umständen abzuschließen.
  • Es für Wihop nicht zumutbar ist, die Buchung wegen der Höhe des von Ihnen erlittenen Schadens durchzuführen, insbesondere wenn der Gesamtschaden maximal 5.000,00 EUR (netto) beträgt, Sie aber nicht für den Gesamtschaden, sondern für den Mindestbetrag von 5.000,00 EUR haften; oder
  • Sie nicht im Besitz des Führerscheins sind, der zum Führen des Ihnen bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten Fahrzeugs erforderlich ist; oder nach der Übergabe des Fahrzeugs wird Ihnen der Führerschein entzogen oder die Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs wird widerrufen und Sie verlieren die Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs; oder
  • Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Vorhandensein einer Lizenz innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachzuweisen, indem Sie die Originallizenz gemäß den Anforderungen dieses Abschnitts 5 (Weitere Lizenzbestätigung) vorlegen oder das von Wihop bereitgestellte elektronische Lizenzbestätigungsverfahren nutzen.
  • Entschädigung im Falle einer fristlosen Kündigung.
  • Verlust des Eigentums an dem Fahrzeug.
  • Die Rückgabe des Fahrzeugs mit allen Schlüsseln und Dokumenten erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Sie müssen das Fahrzeug gemäß den vorliegenden Bedingungen zurückgeben.
  • Nach Ablauf einer angemessenen Frist bis zur Rückgabe des Fahrzeugs kann das Fahrzeug auf Kosten des Kunden versichert und besichtigt werden.
  • In jedem Fall müssen Sie uns die Kosten für die Versicherung und die Wiederbeschaffung der Fahrzeugschlüssel und -dokumente sowie für eventuelle Folgeschäden erstatten.
  • Das Fahrzeug darf nicht auf der Rennstrecke und dem Nürburgring gefahren werden! Sollte auf der Rennstrecke oder dem Nürburgring gefahren werden, gilt der Versicherungsschutz nicht und alle entstehende Schäden müssen vollumfänglich vom Kunden getragen werden.

8. Strafzettel während des Auto-Abos bei Wihop

  • für jeden Strafzettel fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5 € brutto an.